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   BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 353/95   

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BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 353/95 (https://dejure.org/1995,1660)
BAG, Entscheidung vom 05.10.1995 - 2 AZR 353/95 (https://dejure.org/1995,1660)
BAG, Entscheidung vom 05. Oktober 1995 - 2 AZR 353/95 (https://dejure.org/1995,1660)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifvertrag - Auslegung - Kündigungsfristen - Deklaratorische Regelung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 325
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 28.01.1988 - 2 AZR 296/87

    Aussetzung nach § 148 ZPO bis zur Entscheidung nach Art 100 GG

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 353/95
    b) Jedenfalls seit Festigung der kritisierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, d.h. spätestens seit der Entscheidung vom 28. Januar 1988 (- 2 AZR 296/87 - AP Nr. 24 zu § 622 BGB ) spricht eine inhaltliche Übernahme gesetzlicher Regelungen in ein umfassenderes tarifliches Regelwerk gegen einen eigenen Normsetzungswillen der Tarifvertragsparteien, wenn diese einen Hinweis auf die gewollte Eigenständigkeit der Regelung unterlassen.
  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 697/92

    Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 353/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl.BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 23. September 1992 - 2 AZR 231/92 - n.v.; Urteil vom 16. September 1993 - 2 AZR 697/92 - AP Nr. 42 zu § 622 BGB , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 10. Mai 1994 - 3 AZR 721/93 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe, jeweils mit weiteren Nachweisen) ist bei Tarifverträgen jeweils durch Auslegung zu ermitteln, inwieweit die Tarifvertragsparteien eine selbständige, d.h. in ihrer normativen Wirkung von der außertariflichen Norm unabhängige eigenständige Regelung treffen wollten.
  • BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 323/84

    Tarifliche Arbeiterkündigungsfristen

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 353/95
    Die Fortgeltung verfassungskonformer eigenständiger Tarifregelungen wird auch in der bisherigen Senatsrechtsprechung (vgl. Urteil vom 10. März 1994 - 2 AZR 323/84 - AP Nr. 44 zu § 622 BGB , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) vorausgesetzt und entspricht der - soweit ersichtlich - einhelligen Auffassung in der Literatur (vgl. Worzalla NZA 1994, 145, 147; Hromadka, BB 1993, 2372, 2375; Arbeitsrechtslexikon-Bengelsdorf, Stand: Februar 1994, 252 Kündigungsfristen; Küttner/Eisemann, Personalhandbuch 1995, 251 Kündigungsfristen Rz 22).
  • BAG, 10.05.1994 - 3 AZR 721/93

    Tarifliche Spesensätze im Güterkraftverkehr

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 353/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl.BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 23. September 1992 - 2 AZR 231/92 - n.v.; Urteil vom 16. September 1993 - 2 AZR 697/92 - AP Nr. 42 zu § 622 BGB , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 10. Mai 1994 - 3 AZR 721/93 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe, jeweils mit weiteren Nachweisen) ist bei Tarifverträgen jeweils durch Auslegung zu ermitteln, inwieweit die Tarifvertragsparteien eine selbständige, d.h. in ihrer normativen Wirkung von der außertariflichen Norm unabhängige eigenständige Regelung treffen wollten.
  • BAG, 27.08.1982 - 7 AZR 190/80

    Tarifvertrag - Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 353/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl.BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 23. September 1992 - 2 AZR 231/92 - n.v.; Urteil vom 16. September 1993 - 2 AZR 697/92 - AP Nr. 42 zu § 622 BGB , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 10. Mai 1994 - 3 AZR 721/93 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe, jeweils mit weiteren Nachweisen) ist bei Tarifverträgen jeweils durch Auslegung zu ermitteln, inwieweit die Tarifvertragsparteien eine selbständige, d.h. in ihrer normativen Wirkung von der außertariflichen Norm unabhängige eigenständige Regelung treffen wollten.
  • BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 231/92

    Tarifliche Grundkündigungsfrist für Arbeiter in einem Manteltarifvertrag -

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 353/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl.BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 23. September 1992 - 2 AZR 231/92 - n.v.; Urteil vom 16. September 1993 - 2 AZR 697/92 - AP Nr. 42 zu § 622 BGB , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Urteil vom 10. Mai 1994 - 3 AZR 721/93 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe, jeweils mit weiteren Nachweisen) ist bei Tarifverträgen jeweils durch Auslegung zu ermitteln, inwieweit die Tarifvertragsparteien eine selbständige, d.h. in ihrer normativen Wirkung von der außertariflichen Norm unabhängige eigenständige Regelung treffen wollten.
  • BAG, 05.03.1957 - 1 AZR 420/56

    Tarifvertrag - Wille der Tarifpartner - Rückwirkende Kraft - Rückwirkungswille -

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 353/95
    a) Die Rechtsprechung steht nicht im Widerspruch zu der früheren Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 5. März 1957 - 1 AZR 420/56 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Rückwirkung und Urteil vom 23. April 1957 - 1 AZR 477/56 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG ).
  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 122/81

    Bauleiter - Baustelle - Entfernung - Wegezeitvergütung

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 353/95
    Deshalb ist auch zu erwarten, daß die Tarifvertragsparteien jedenfalls bei neueren Tarifverträgen dafür Sorge tragen, daß ihr Normsetzungswille im Tarifvertrag einen deutlichen Niederschlag findet, wenn sie mit der partiellen Übernahme von Gesetzesrecht eine eigenständige Tarifregelung beabsichtigen (vgl. auch BAGE 38, 357, 361 = AP Nr. 40 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 23.04.1957 - 1 AZR 477/56

    Tarifvertrag - Bestimmungen eines Landesgesetzes - Tarifliche Bestimmungen -

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 353/95
    a) Die Rechtsprechung steht nicht im Widerspruch zu der früheren Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 5. März 1957 - 1 AZR 420/56 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Rückwirkung und Urteil vom 23. April 1957 - 1 AZR 477/56 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG ).
  • LAG Köln, 29.05.1991 - 5 Sa 3/91

    Kündigung; Kündigungsfrist; Tarifvertrag; Wirksamkeit; Dachdecker; Sachlicher

    Auszug aus BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 353/95
    h) Zuzugeben ist allerdings, daß im Fall einer lediglich deklaratorischen Übernahme von gesetzlichen Regelungen in Tarifverträge die bezweckte Übersichtlichkeit und Vollständigkeit verfehlt wird, wenn das Gesetz geändert oder für verfassungswidrig erklärt wird (vgl. LAG Köln Urteil vom 29. Mai 1991 - 5 Sa 3/91 - LAGE § 622 BGB Nr. 19; eingehend Creutzfeldt, a.a.O.).
  • LAG Brandenburg, 01.04.1998 - 6 Sa 636/97

    Entgeltfortzahlung: Tarifvertrag oder EFZG

    Für einen rein deklaratorischen Charakter der Übernahme spricht hingegen, wenn einschlägige gesetzliche Vorschriften wörtlich oder inhaltlich unverändert übernommen werden (vgl. BAG urteil vom 5.10.1995 - 2 AZR 353/95 in NZA 96, 325).
  • LAG Düsseldorf, 31.03.1998 - 6 Sa 39/98

    Anrechnung von Kurzeiten auf Tarifurlaub aufgrund der Neuregelung des § 10 BUrlG

    Die Fortgeltung eigenständiger Tarifregelungen gegenüber einer tarifdispositiven Gesetzesneuregelung entspricht der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BAG Urteil vom 05.10.1995 - 2 AZR 353/95 - in NZA 1996, 325 m. w. N.).
  • LAG Niedersachsen, 26.09.1997 - 2 Sa 1225/97

    Höhe der Entgeltzahlung im Krankheitsfall; Deklaratorische oder konstitutive

    Diese Annahme ist insbesondere deshalb geboten, weil seit der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgericht vom 28.01.1988 (BAG Urteil vom 28.01.1988, 2 AZR 296/87, in AP Nr. 24 zu§ 622 BGB) das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtssprechung davon ausgeht, daß der Normsetzungswille der Tarifvertragsparteien deutlich zum Ausdruck kommen müsse, wenn sie in einem Tarifvertrag eine gesetzliche Regelung als eigene Regelung übernehmen wollen (vergleiche BAG a.a.O.; BAG Urteil vom 05.10.1995, 2 AZR 353/95, in NZA 1996, 325 (327)).
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